Wechsel-Angebot für Restaurants · Fassung vom 30. September 2026
(1) Die Aktion bietet Marc Schepp an, handelnd unter „Cybase“ (Marke: eatbase), Sailerstr. 22, 80809 München („eatbase“ oder „wir“).
(2) Diese Bedingungen gelten für das Wechsel-Angebot, das wir Restaurants per Brief, auf einer persönlichen Vorschauseite, mit einem Wechsel-Code oder über einen persönlichen Angebotslink machen. Sie ergänzen den Rahmenvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von eatbase.
(1) Teilnehmen können nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die ein Restaurant oder einen vergleichbaren Gastronomiebetrieb führen und das Angebot persönlich von uns erhalten haben.
(2) Die Aktion gilt einmal je Standort und nur für Standorte, für die noch kein Vertrag mit eatbase besteht oder bestanden hat.
(3) Das Angebot gilt bei einer Umstellung bis zum 31. Dezember 2026. Als Umstellung zählt der Vertragsschluss, also der Tag, an dem du den Vertrag mit eatbase unterschreibst. Wann du danach live gehst, entscheidest du selbst. Nennt dein persönliches Angebot ein früheres Datum, gilt dieses.
(4) Die Aktion lässt sich nicht mit anderen Rabatt-, Gutschein- oder Empfehlungsaktionen von eatbase kombinieren. Davon unberührt bleibt der Aktionspreis für Tischreservierungen im Tarif Start, der als Preiskondition danebensteht und ab dem 1. Mai 2027 zum Tragen kommt (Aktionsbedingungen Reservierungs-Preis).
(1) Kostenlose Einrichtung. Wir richten deinen Standort für dich ein (Managed Setup). Dazu gehören insbesondere die Übernahme deiner Speisekarte, deiner Öffnungszeiten und Liefergebiete sowie die Grundeinstellungen deiner Bestellseite, der Online-Zahlung und deines Bondrucks. Die Einrichtung kostet regulär 250 € netto einmalig (297,50 € brutto). Im Rahmen der Aktion erlassen wir dir diese Gebühr unter den Voraussetzungen des § 4.
(2) Tarif kostenlos bis 30. April 2027. Für die Zeit bis einschließlich 30. April 2027 entfällt die monatliche Grundgebühr des Tarifs, den du gebucht hast, gleich ob Start oder Pro. Im Free-Tarif entfällt für Bestellungen, Reservierungen und online vorausbezahlte Events bis zu diesem Tag die Provision, auch bei Online-Zahlungen. Wir rechnen ohnehin erst ab deiner Veröffentlichung (Go-Live) ab, der Vorteil gilt also für die Zeit von deinem Go-Live bis zum 30. April 2027. Fällt dieser Tag mitten in einen Abrechnungsmonat, entfällt die Grundgebühr für diesen Monat taggenau anteilig. Ab dem 1. Mai 2027 zahlst du die reguläre Grundgebühr deines Tarifs. Auf deinen Rechnungen steht der Vorteil als Gutschrift „Wechsel-Aktion“. Bei jährlicher Zahlweise schreiben wir dir die Grundgebühr für diesen Zeitraum gut und verrechnen sie mit deinen Rechnungen.
(3) Was normal berechnet wird. Nicht erfasst sind gebuchte Zusatzleistungen (zum Beispiel Webseite, Kassenanbindung oder Concierge-Service), Einmalkosten und SMS über das Freikontingent hinaus.
(4) Freie Tarifwahl. In deinem Angebot ist der Tarif Pro vorausgewählt. Du kannst beim Vertragsschluss auch einen anderen Tarif wählen und danach nach den allgemeinen Regeln jederzeit wechseln: Ein Wechsel in einen höheren Tarif gilt sofort, ein Wechsel in einen niedrigeren zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats. Bis zum 30. April 2027 bleibt dein Tarif in jedem Fall kostenlos.
(5) Welche dieser Vorteile dein Angebot umfasst, steht in deinem persönlichen Angebot.
(6) Die Vorteile werden nicht bar ausgezahlt und sind nicht übertragbar.
(1) Die erlassene Einrichtungsgebühr und die erlassenen Tarifgebühren bleiben endgültig kostenlos, wenn du im Anschluss an den kostenlosen Zeitraum drei Monate lang zahlender Kunde bist (Pflichtzeitraum).
(2) Der Pflichtzeitraum umfasst die Zeit vom 1. Mai 2027 bis zum 31. Juli 2027. Gehst du erst nach dem 30. April 2027 live, umfasst er die ersten drei Abrechnungsmonate ab deinem Go-Live. Vor deinem Go-Live läuft kein Pflichtzeitraum.
(3) Der Pflichtzeitraum ist erfüllt, wenn an seinem Ende alle drei Voraussetzungen vorliegen:
(4) Beträge, die wir dir für den Pflichtzeitraum wegen einer Störung gutschreiben, die wir zu vertreten haben, gelten als bezahlt.
(1) Ist der Pflichtzeitraum nicht erfüllt, sind wir berechtigt, nachzuberechnen:
jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Provisionen, die im Free-Tarif entfallen sind, berechnen wir nicht nach.
(2) Die Einrichtungsgebühr dürfen wir auch nachberechnen, wenn du den Vertrag vor deiner Veröffentlichung kündigst, nachdem wir die Einrichtung abgeschlossen und dir den fertig eingerichteten Standort zur Freigabe übergeben haben.
(3) Wir kündigen eine Nachberechnung vorher in Textform an und nennen den Grund und die Beträge. Sie erscheint auf deiner nächsten Rechnung oder, wenn dein Vertrag bereits beendet ist, auf einer gesonderten Rechnung und wird per SEPA-Lastschrift eingezogen.
(4) Du zahlst in keinem Fall mehr als die regulären Preise, die du ohne die Aktion gezahlt hättest. Weitere Ansprüche, etwa auf Schadensersatz oder eine Vertragsstrafe, leiten wir aus dieser Aktion nicht ab.
(5) Eine Nachberechnung entfällt, wenn dein Vertrag vor dem Ende des Pflichtzeitraums endet, weil
(6) Maßgeblich sind die Abrechnungsdaten der Plattform. Deine Rechnungen siehst du jederzeit in deinem Dashboard.
(1) Diese Aktionsbedingungen werden mit deiner Unterschrift Bestandteil deines Vertrags mit eatbase. Im Übrigen gelten der Rahmenvertrag und die AGB. Soweit es um die Vorteile dieser Aktion geht, gehen diese Aktionsbedingungen vor.
(2) Deine Kündigungsrechte bleiben unverändert. Du kannst jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen, auch über die Kündigungsschaltfläche in deinem Dashboard. Die Aktion begründet keine Mindestlaufzeit. Sie regelt nur, unter welchen Voraussetzungen Einrichtung und Tarif kostenlos bleiben.
(3) Es gilt die Fassung dieser Bedingungen, die bei deinem Vertragsschluss veröffentlicht war. Für künftige Vertragsschlüsse können wir die Aktion jederzeit ändern oder beenden. Bereits geschlossene Verträge bleiben davon unberührt.
Die Beispiele erläutern die Regeln. Maßgeblich ist der Text oben.
Fragen zur Aktion beantworten wir gern: kontakt@eatbase.de oder +49 1522 7185321.
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