Kostenlose ToolsMenü-Mehrwertsteuer
Pizza mit 7 %, Cola mit 19 %, zusammen zum Menüpreis. Trag die Einzelpreise ein, und du siehst sofort, wie viel auf welchen Steuersatz entfällt.
2Was ist drin, und was kostet es einzeln?
Mehrwertsteuer im Menü
0,00 €
| Bestandteil | Anteil am Menüpreis | darin MwSt. |
|---|
Für die Kasse brauchst du den Anteil am Menüpreis je Steuersatz. Gerundet wird auf den Cent, die Summe ergibt immer genau den Menüpreis.
Im eatbase-Bestellsystem hat jedes Gericht und jedes Getränk seinen eigenen Steuersatz, und die Monatsauswertung zeigt deine Umsätze getrennt nach 7 % und 19 %. Mehr zum Bestellsystem
Rechtsstand Oktober 2026. Keine Steuerberatung, im Zweifel fragst du deine Steuerberatung.
Seit dem 1. Januar 2026 kosten Speisen in der Gastronomie dauerhaft 7 % Mehrwertsteuer, Getränke weiterhin 19 %. Verkaufst du beides zusammen zu einem Preis, musst du diesen Preis aufteilen. Sonst stimmt die Steuer nicht, und bei einer Prüfung wird das teuer.
Der Regelfall ist die Aufteilung nach Einzelverkaufspreisen. Jeder Bestandteil bekommt den Anteil am Menüpreis, der seinem Anteil an der Summe der Einzelpreise entspricht. So rechnet auch dieser Rechner.
Das Menü kostet 12,90 €. Einzeln kostet die Pizza 10,50 € und die Cola 3,50 €, zusammen 14,00 €. Die Pizza macht 75 % davon aus. Also entfallen 9,68 € des Menüpreises auf die Pizza mit 7 % und 3,22 € auf die Cola mit 19 %. Darin stecken 0,63 € und 0,51 € Mehrwertsteuer, zusammen 1,14 €.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft 7 %, egal ob vor Ort gegessen, abgeholt oder geliefert. Getränke kosten weiter 19 %.
Grundsätzlich im Verhältnis der Einzelverkaufspreise. Kostet die Pizza einzeln 10,50 € und die Cola 3,50 €, macht die Pizza 75 % des Werts aus. Vom Menüpreis entfallen dann 75 % auf 7 % und 25 % auf 19 %. Der Bundesfinanzhof hat diese Methode im Januar 2025 bestätigt (Urteil XI R 19/23).
Andere Methoden sind nur zulässig, wenn sie ebenso einfach sind und zu einem sachgerechten Ergebnis führen. Der Bundesfinanzhof hat im Januar 2025 eine Aufteilung nach Wareneinsatz verworfen, bei der dem Getränk weniger zugeordnet wurde, als es einzeln kostet. Wer anders aufteilen will, sollte das mit der Steuerberatung klären.
Bei Mitnahme und Lieferung können einzelne Getränke ermäßigt sein, zum Beispiel Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milch. Stell im Rechner einfach den passenden Satz ein. Im Zweifel fragst du deine Steuerberatung.
Dann würde jeder Bestandteil über seinem Einzelpreis landen. Der Rechner zeigt in dem Fall einen Hinweis. Kläre die richtige Aufteilung dann mit deiner Steuerberatung.
Nein. Gerechnet wird nur in deinem Browser, nichts wird an uns geschickt.
Hinweis: Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Er rechnet nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise (Rechtsstand Oktober 2026, BFH-Urteil vom 22.01.2025, XI R 19/23). Für deinen Betrieb verbindlich ist, was du mit deiner Steuerberatung und deinem Finanzamt festlegst. Fehler gefunden? Schreib uns an kontakt@eatbase.de.
Wir verwenden Cookies, um die Nutzung dieser Website zu analysieren und unser Angebot zu verbessern.
Jederzeit widerrufbar über „Cookie-Einstellungen“ im Footer. DatenschutzCookie-Richtlinie